Beruf

Ein kritischer Blick auf Deutschland und sein Verhältnis zu einer Militärdiktatur

In einem Dokument vom 4. Oktober 2007 beschreibt die Organisation PRO ASYL unter dem Titel “Deutscher Umgang mit birmanischen Flüchtlingen: Das Auswärtige Amt schrieb die Verhältnisse schön”, dass in den vorangegangenen Monaten zunehmend Flüchtlinge aus Burma im Asylverfahren abgelehnt wurden, und fordert die Abkehr von der zunehmend restriktiven und unmenschlichen Entscheidungspraxis.

Bezeichnend ist diesem Bericht zufolge, dass in der deutschen (aber sicher nicht nur hier) Asylverweigerungspraxis davon ausgegangen wird, dass burmesische Asylbewerber von ihrer Justiz und Polizei im Fall einer Abschiebung und Rückkehr nichts zu befürchten hätten, was mit Blick auf die Vorgänge in burmesischen Gerichten, Gefängnissen und Polizeistationen an sich schon eine äußerst zweifelhafte Einschätzung ist. Ein Anwalt der Organisation Burma Lawyers’ Council hat auf meine Anfrage hin bestätigt, dass allein schon das längerfristige (also je nach Auslegung der unter politischem Druck agierenden Gerichte) Verlassen seines Landes zu einem Verlust der burmesischen Staatsbürgerschaft führen kann:

Articles 16 and 17 of the Burma Citizenship Law state that citizenship will be revoked for “[a] citizen who leaves the state permanently.” […] Unfortunately, there are no clear guidelines as to what constitutes “permanent”. Second, Article 16 also notes that someone “who takes out a passport or a similar certificate of another country ceases to be a citizen.”

Wohlgemerkt handelt es sich bei den Asylbewerbern aber nicht bloß um solche Personen, die lediglich für erhebliche Zeit ihre Meldepflichten in Burma vernachlässigt haben. Vielmehr bewerben sie sich in anderen Ländern um Asyl, und dies mit der brisanten Angabe, in Burma in der Opposition tätig gewesen oder aus anderen Gründen unrechtmäßig verfolgt worden zu sein. Was den betroffenen Burmesen nach einer erzwungenen Rückkehr infolge dieses “Bekenntnisses” droht, dürfte wohl selbst den deutschen Behörden klar sein.

Dass allein schon der ungenehmigte Grenzübertritt in Burma zu Gefängnisstrafen führen kann, lässt sich am Fall von Khin Maung Win sehen.

Ebenfalls der Allgemeinbildung im internationalen Asylrecht sollte zuzurechnen sein, dass Länder wie Thailand, Malaysia oder Indien keine “sicheren Drittstaaten” sind, da dort die Flüchtlinge nur in verschwindend geringen Fällen einen Schutz durch das UNHCR genießen. Thailand etwa hat die internationale Flüchtlingskonvention nicht unterzeichnet und gibt sich somit gar nicht erst die Mühe, sich die Pflichten eines sicheren Drittstaates aufzubürden. Die “Wertschätzung” von burmesischen Flüchtlingen durch die benachbarten Länder lässt sich nicht nur an der guten Zusammenarbeit zwischen burmesischer und thailändischer Polizei bei der Verfolgung von Dissidenten ablesen, sondern auch an der Behandlung von Arbeitsmigranten, von denen in Thailand geschätzte 1-2 Millionen Burmesen leben – selbstverständlich mit vielfältigen Migrationsgründen wie eine Zerstörung der heimischen Lebensgrundlage infolge ethnische Verfolgung. Der Fall Burma ist da ein deutlicher Beleg, wie wenig der Begriff “Wirtschaftsflüchtling” über die Gründe der wirtschaftlichen Not aussagt. Wenn ein Regime jemanden einsperrt, bloß weil er oder sie sich kritisch über die Politik geäußert, zu wenig Bestechungsgelder gezahlt oder den Opfern einer Naturkatastrophe geholfen hat, dann befinden sich zumeist auch sämtliche Angehörigen in wirtschaftlicher Not.

Die Zustände in Thailand wurde erst kürzlich eindrucksvoll durch die International Transport Workers’ Federation belegt, das Problem ist allerdings schon länger bekannt. Beispielsweise gibt es keine Angaben davon, wie viele burmesische illegale Arbeitsmigranten durch den Tsunami in Thailand im Jahr 2004 ihr Leben verloren haben. Ihre Anwesenheit konnte schließlich offiziell nicht zugegeben werden, da man ihnen dann womöglich Rechte hätte zugestehen müssen.

Film “Abandoned, but not forgotten” by the International Transport Workers’ Federation

Inwieweit sich die deutsche Diplomatie für burmesische Flüchtlinge und Arbeitsmigranten in Thailand verwendet, bleibt unseren Spekulationen überlassen.

Bemerkenswerterweise wird ganz im Gegensatz zu der offiziellen Unbedenklichkeitsbehauptung für den Fall einer Abschiebung die Bespitzelung der in Deutschland lebenden Burmesen durch deren Geheimpolizei durchaus als Tatsache vorausgesetzt. Bespitzelung scheint jedoch im zeitgenössischen bundesdeutschen Denken offenbar noch kein Hinweis darauf zu sein, dass die Bespitzelten in den Augen der Bespitzeler eines Vergehens verdächtig sind.

Bekanntlich ist inmitten von Tragik auf groteske Weise oft auch Komisches anzutreffen, und so auch hier, wie PRO ASYL bemerkt hat:

Es ist allerdings von besonderer Komik, wie man dort nach regimetreuen Spitzeln unter den birmanischen Asylsuchenden forscht. Man fragt einfach nach. So heißt es in einem PRO ASYL vorliegenden Asylanhörungsprotokoll:

Frage: Es liegen uns Informationen vor, dass das Militär gezielt Leute hierher schickt. Gehören Sie dazu, ich habe nämlich nicht den Eindruck, dass Sie echt verfolgt sind?
Antwort: Nein, wir sind Antimilitär. Wir suchen hier Schutz. (…)
Frage: Uns liegen Informationen vor, dass in Myanmar Leute hier bespitzelt werden sollen? Gehören Sie zu diesen Spitzeln?
Antwort: Nein, ich gehöre nicht zu diesen Spitzeln. Ich habe wirklich Schwierigkeiten.

Von einer professionellen Spionageabwehr oder gar einem Schutz der uns anvertrauten Asylanten kann somit wohl nicht ausgegangen werden. Mir persönlich stellt sich die Frage, inwieweit die burmesische Junta denn überhaupt von den diversen hiesigen Akteuren als illegitim und unmenschlich eingestuft wird.

Und da drängt sich zuweilen der Verdacht auf, dass die deutsche Sehnsucht nach Ordnung und die Angst vor dem Unbekannten und Unkontrollierbaren dazu führen, dass die Staatsmacht in Burma zuweilen nicht “unnötig” an der Einhaltung von Menschenrechten gemessen wird. Diesen Vorwurf muss man wohl nicht den deutschen Stiftungen machen, die sich im Land auf die möglicherweise nicht immer geschickteste und transparenteste Weise engagieren, vielleicht aber geben einem doch die Auftritte eines ehemaligen hochrangigen Diplomaten in Rangun zu denken: “Friedrich-Ebert-Stiftung tappt in Propagandafalle der Junta” auf Spiegel Online.

Erwähnenswert sind aber auch deutsche Wirtschaftsunternehmen, die sich als Gäste der Junta nicht unwohl zu fühlen scheinen: Die Firma Siemens ist an der umstrittenen Yadana-Pipeline beteiligt (siehe deren Seiten und auch die Gerichtsverfahren und Proteste gegen die Firmen Chevron/Unocal und Total) und hochrangige Vertreter der Firma Bosch waren noch kurz nach der Niederschlagung der Proteste von 2007 in Burma, jedoch offenbar nicht mit dem selbstlosen Ziel, ihre Macht zugunsten der Opfer eines Unrechtsregimes zu verwenden, sondern um die Möglichkeit von Investitionen zu untersuchen – wenn wir einmal annehmen dürfen, dass die regimenahe Zeitung Myanmar Times in diesem Fall keinen Grund hatte, diese Behauptungen zu erfinden oder Tatsachen zu entstellen (“German giant Bosch eyes Myanmar market“, 15-21 October 2007).

Es darf nicht vergessen werden, dass etwa 40-50 % des burmesischen Staatshaushaltes in das Militär fließen und nur wenige Prozente in Gesundheitssystem und Bildung. Die eher in dezentral gelegenen Landesteilen ansässigen ethnischen Gruppen sowie die Landbevölkerung sind an einer wirtschaftlichen Entwicklung ohnehin nahezu überhaupt nicht beteiligt, da sich der Reichtum des Landes nicht zufällig in der Hand von Eliten konzentriert. Wenn hier ein Nutzen für die Bevölkerung durch Wirtschaftskooperationen angestrebt wird, so betrifft das allenfalls privilegierte Teile in den größeren Städten und im Umkreis des Militärs, die sich auch eine Ausbildung in Singapur oder in Russland leisten können und somit wesentlich besser gestellt sind. Eine menschenfreundliche Regierung, die eine breite Bevölkerung an den Einkünften der Eliten teilhaben lässt, hätte spätestens nach dem Zyklon “Nargis” die Gelegenheit gehabt, sich als solche zu erkennen zu geben. Dann jedoch hätte sie sich fast durchweg wesentlich anders verhalten müssen als es der Fall war.

Eine gerecht verteilte wirtschaftliche Entwicklung hat bestimmte politische Gegebenheiten bereits zur Voraussetzung und kann diese nicht erst erzwingen, insbesondere wenn bei sämtlichen Beteiligten ein aufrichtiges Bekenntnis zu Menschenrechten, wo sie im Konflikt zu wirtschaftlichen Zielen stehen, bezweifelt werden darf. Wirtschaftliche Zusammenarbeit ist erfahrungsgemäß eher ein Anlass, kritische Stimmen über den Partner verstummen zu lassen. Diese banale und doch oft verschleierte Tatsache lässt sich bereits an den bestehenden internationalen Kooperationen mit der Junta beobachten, so etwa in Burmas ungleicher Partnerschaft mit China.

Beachtenswert ist hier besonders, dass sich westliche Firmen, die in Diktaturen investieren, zwar als Brückenkopf für Dialog und Einflussnahme zugunsten von Demokratie und Menschenrechten anpreisen, dieses Versprechen aber offenbar nicht einzulösen imstande sind, wenn man einmal von ein paar Initiativen mit Feigenblattcharakter absieht, deren Nutzen weitaus geringer ist als derjenige eines funktionierenden Rechtsstaates, der aber durch die Unterstützung des Regimes umgekehrt gerade verhindert wird.

Hat sich einer der ausländischen Investoren öffentlich zugunsten der über 2000 politischen Gefangenen in Burma ausgesprochen? Fordern sie in gemeinsamen Erklärungen die Freiheit der Presse, die Abschaffung von Zwangsarbeit oder den Schutz der Zivilbevölkerung in den Gebieten der Karen, Karenni, Shan und anderer ethnischer Gruppen? Treten sie entschieden für eine burmesische Armee ohne Kindersoldaten ein? Oder finden Druck und Dialoge versteckt vor unseren Augen in irgendwelchen Hinterzimmern statt?

Nach über zwei Jahrzehnten seit der gewaltsamen Niederschlagung der Proteste von 1988 mit mehr als 3000 Toten bleibt leider nur festzustellen, dass die Menschenrechtslage in Burma mittlerweile Rückschritte macht und die Junta allenfalls ihre Kenntnisse in PR-Arbeit, Verzögerungstaktik und einer Diplomatie des Ausspielens energiehungriger Nachbarn gegeneinander verbessern konnte. Nüchtern betrachtet drängt sich die Vermutung auf, dass es sich beim vorgeblichen Ziel eines konstruktiven Dialoges zumeist um nicht mehr als um einen billigen Vorwand handelt, um trotz gravierender moralischer Bedenken zum eigenen Nutzen mit der Junta Geschäfte treiben zu können.

1 Comment

  1. Pingback: Ein kolonialistisches Verhältnis zu Demokratie in der “Dritten Welt”? – Food for Thought on Burma

Comments are closed.